15.01.2026, 15:50

Im Verfahren Isabella Paape gegen Siemens Energy Global GmbH hat das Arbeitsgericht dem Anliegen der Klägerin im Termin am 15. Januar 2026 teilweise stattgegeben.
Das Gericht verpflichtete den Arbeitgeber, Paape ab sofort bis zum 5. März – dem letzten Tag der Betriebsratswahlen – wieder Zugang zum Betrieb an den Standorten Erlangen und Forchheim zu gewähren. Dieser Zugang ist werktäglich in der Zeit von 11:00 bis 14:00 Uhr vorgesehen.
Für Paape bedeutet dies, dass sie wieder persönlich mit Kolleginnen und Kollegen im Betrieb in Kontakt treten kann.
Der Zugang zu digitalen Kommunikationsmitteln wurde ihr jedoch vollständig verweigert. Da im Betrieb weniger als ein Drittel der Beschäftigten regelmäßig vor Ort arbeitet und ein Großteil sich im Homeoffice oder weltweit im Einsatz befindet, hält Paape diese Entscheidung für unzureichend und als eine erhebliche Benachteiligung gegenüber anderen Kandidatinnen und Kandidaten. Sie sieht damit die Chancengleichheit im laufenden Wahlkampf nicht gewährleistet.