Verhandlungstermin der Kündigungsschutzklage am 16.04.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit fünf Monaten ist die Betriebsrätin Isabella Paape nun schon an der Amtsausübung gehindert. Siemens Energy kündigte die langjährige Betriebsrätin fristlos und ohne Angabe von Gründen. Frau Paape ist sich sicher, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Im Raum stehende Vorwürfe beträfen ihre durchaus engagierte Betriebsratsarbeit, seien aber in keinem Fall hinreichend für arbeitsrechtliche Maßnahmen. Das von der Betriebsleitung ausgesprochene Hausverbot führte überdies zu erheblichen Nachteilen im Betriebsratswahlkampf. Auch nach der erfolgreichen Wiederwahl Anfang März bleibt der Betriebsrätin der Zutritt zum Betrieb untersagt.

Das für den Siemens-Konzern ungewöhnliche Vorgehen gegen eine gewählte Beschäftigtenvertreterin erfährt bundesweit mediale Aufmerksamkeit. Auch eine Petition, die sich für eine Rücknahme der Kündigung ausspricht, wurde von über 1.400 Menschen unterzeichnet.

Kritische Nachfragen zum „Kündigungsfall Paape“ gab es auf der Aktionärsversammlung von Siemens Energy am 26. Februar 2026. Weder Joe Kaeser, Vorsitzender des Aufsichtsrats, noch der Vorstandsvorsitzende Dr. Christian Bruch wollten sich auf Nachfragen zur Personalangelegenheit Paape äußern. Allerdings erklärte Dr. Bruch anwesenden Aktionärsvertretern, dass in der Sache ein rechtsstaatliches Verfahren laufe, und Siemens Energy das Urteil akzeptieren werde.

Am 27. Februar 2026 wurden die Beschäftigten am Standort Erlangen von einem Wechsel der Personalleitung informiert. Die Mitteilung wurde von der Betriebsratsliste „Gemeinsam AKTIV!“, für die Paape kandidiert hatte, veröffentlicht und mit der Hoffnung auf Veränderungen in der bisher harten Haltung der Firmenseite verbunden. Allerdings reagierte Siemens Energy nicht wie erhofft, sondern verklagte sowohl den Betreiber der entsprechenden Homepage als auch Betriebsrätin Paape auf Unterlassung. Die Firma erblickt in der Mitteilung eine Rufschädigung. Frau Paape und ihr Kollege können in der Mitteilung dagegen keine Rufschädigung erkennen. Vielmehr bleiben sie bei der Hoffnung, dass die Kündigung zurückgenommen wird und damit der Weg freigemacht wird für die ungehinderte Ausübung des Betriebsratsmandats. Die Verhandlung der Unterlassungsklage gegen Isabella Paape ist vom Arbeitsgericht Nürnberg ebenfalls auf den 16. April 2026 um 09:30 Uhr angesetzt worden.

Über die Rechtmäßigkeit der Kündigung wird das Arbeitsgericht Nürnberg in der kommenden Woche befinden.

Die Verhandlungen der Kündigungsschutzklage sowie der Unterlassungsklage finden statt am 16. April 2026 um 09:30 Uhr im Arbeitsgericht Nürnberg, Roonstraße 20, Sitzungssaal 315. Die Sitzung ist öffentlich.

Fragen zum Verfahren beantworten auch die Anwälte Alina Arnold und Marc-Oliver Schulze von der Kanzlei AfA in Nürnberg.
www.afa-anwalt.de/standorte/nuernberg/

Mit freundlichen Grüßen,
Isabella Paape

Betriebsrätin Siemens Energy Erlangen


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